Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) entnehmen Sie bitte dem nachfolgendem Link.
Betreiberin von PurePerfection ist Reinigung Fernandes Pure Perfection
Maihölzlistrasse 3, 5621 Zufikon, Schweiz („PurePerfection“).
Leistung
PurePerfection arbeitet ausschliesslich im Kundenauftrag und zur Erreichung klar vereinbarter Ziele. Die Aufgabenverteilung sowie die Planung übernimmt ausschliesslich PurePerfection. Das Weisungsrecht über die Mitarbeitenden von PurePerfection verbleibt bei PurePerfection und wird nicht übertragen. Alle Haushaltshilfen sind bei PurePerfection versichert und angestellt.
Die erbrachten Arbeitsleistungen der Einsatzkräfte, werden auf Stundenbasis berechnet. Im Stundensatz inbegriffen sind die Kosten für die Organisation und Planung sowie die Ausführung des Auftrags. Auf Wunsch werden die benötigten Artikel, Gegenstände, Waren, Geräte und Ausrüstung von PurePerfection gestellt und separat verrechnet. Im Einverständnis mit dem Kunden werden Artikel, Gegenstände, Waren, Geräte und Ausrüstung des Kunden verwendet. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeit die Vertragserfüllung zu unterstützen.
Zustandekommen des Vertrages
Die Auftrags- und Aufgabenbesprechung erfolgt auf Wunsch beim Kunden vor Ort und wird schriftlich festgehalten. Der Vertrag zwischen dem Kunden und PurePerfection kommt mit der beidseitigen Unterzeichnung der Auftragsvereinbarung oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung, dies sobald der Ersteinsatz geplant ist, zustande.
Beginn, Dauer und Kündigung
Mit beidseitiger Vertragsunterzeichnung oder einer Auftragsbestätigung beginnt das Vertragsverhältnis zwischen PurePerfection und dem Kunden und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis kann nach einer Mindestvertragsdauer von einem Monat, mit einer Frist von eine Monat, schriftlich auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Das vertraglich vereinbarte Auftragsvolumen bleibt während der Mindestvertragsdauer, sowie während der Kündigungsfrist geschuldet. Werden Termine während der Kündigungsfrist storniert, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um die entsprechende Anzahl der stornierten Einsätze. Die Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist für individuelle Aufträge, können in der Auftragsvereinbarung abweichend zu diesen AGB schriftlich vereinbart werden.
Auftragsvolumen, Arbeitsstunde, Stornierung
Die Mindestdauer pro Einsatz beträgt zwei Stunden. Das vereinbarte Volumen, kann unter Einhaltung der Mindestdauer im gegenseitigen Einverständnis aus- oder abgebaut werden. Stornierungen müssen Pure Perfection an Werktagen, schriftlich mitgeteilt werden. Eine schriftliche Stornierung bis 72 Stunden vor dem Einsatz, kann kostenlos erfolgen. Bei einer Stornierung bis 24 Stunden vor dem Einsatz, werden 50% (mindestens zwei Einsatzstunden) der Einsatzkosten verrechnet. Bei einer Stornierung am Einsatztag, bleibt die vereinbarte Einsatzdauer geschuldet.
Ersatz
Bei Ferienabwesenheit und im Fall von Krankheit oder Unfall, bemüht sich PurePerfection umgehend um Ersatz.
Haftung
Pure Perfection haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Betriebshaftpflichtversicherung von PurePerfection haftet für Folgeschäden (Personen- und Sachschäden bis CHF 5 Mio.), welche durch Beschäftigte von Pure Perfection bei der Erfüllung vertraglicher Aufgaben verursacht werden. Für andere Schäden (ausserhalb der Betriebshaftpflicht) ist die Haftung von PurePerfection auf den Betrag von CHF 500.00 inkl. MwSt limitiert. Ebenso für Schäden jeglicher Art, für welche die Versicherungsgesellschaft eine Haftung ablehnt. Pure Perfection verpflichtet sich, dem Kunden allfällige Schäden umgehend zu melden. Der Kunde verpflichtet sich, Schäden innerhalb von 14 Tagen nach Eintreten zu melden. Für nachträglich gemeldete Schäden wird keine Haftung übernommen.
Zugang und Schlüssel
Der Kunde hat bei jeder Art von Einsatz für Einlass zu sorgen. Bei wiederkehrenden Aufträgen übergibt der Kunde, Pure Perfection gegen eine Schlüsselquittung einen Schlüssel oder hinterlegt diesen in einem Schlüsselsafe. Der Kunde hat Pure Perfection schriftlich per E-Mail zu informieren, wenn ein Schlüssel direkt an die Haushaltshilfe übergeben wird. Pure Perfection sowie die Einsatzkräfte selbst, verpflichten sich, mit dem Erhalt des Schlüssels, zu einem ordnungsgemässen Umgang, was den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Kunden, betrifft. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Kunden ist der Zutritt, ausserhalb der vereinbarten Zeiten, für Pure Perfection und deren Beschäftigten strengstens untersagt. Für deponierte Schlüssel wird eine Haftung durch Pure Perfection ausgeschlossen. Bei Ersatz muss der Kunde einen Zweitschlüssel hinterlegen oder Einlass gewähren. Für den Schlüsselversand auf dem Postweg, wird dem Kunden für die Organisation, Verpackungsmaterial, Versicherung und den Versand pro Sendung CHF 10.00 zzgl. MwSt verrechnet. Für die persönliche Übergabe ausserhalb von geplanten Einsätzen, wird mindestens eine Einsatzstunden verrechnet.
Konkurrenz- / Abwerbeverbot
Kunden stimmen zu, dass sie die Einsatzkräfte von Pure Perfection nicht selbstständig kontaktieren, beauftragen oder andere wirtschaftliche Beziehungen zu ihnen unterhalten. Der Kunde darf die Arbeitnehmer von Pure Perfection insbesondere nicht abwerben. Dies ist auch nach Beendigung des Vertrages zwischen Pure Perfection und dem Kunden während eines Jahres verboten. Er verpflichtet sich, bei Verletzung dieses Abwerbeverbots eine Konventionalstrafe von CHF 2500.00 an Pure Perfection zu entrichten und einen allfälligen Vertrag mit dem Arbeitnehmer von Pure Perfection unverzüglich aufzulösen. Die Zahlung der Konventionalstrafe entbindet den Kunden nicht von dieser Verpflichtung; Pure Perfection kann ferner Schadenersatz, Aufwandsentschädigung, welcher den Betrag der Konventionalstrafe übersteigt, zusätzlich geltend machen.
Schlussbestimmungen
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, sind ausschliesslich die Gerichte am Standort der Pure Perfection zuständig.